- Militärjustiz
- Militärjustiz,in der Schweiz Sondergerichtsbarkeit, die in Anwendung des Militärstrafgesetzbuches Straftaten von Militärpersonen, in Sonderfällen auch von Zivilpersonen beurteilt. Maßgeblich ist das Militärstrafgesetz (MStG) vom 13. 6. 1927 und der Militärstrafprozess (MStP) vom 23. 3. 1979. Erstinstanzlich urteilen Divisionsgerichte, zweitinstanzlich Militärappellationsgerichte, als letzte Instanz das Militärkassationsgericht. Alle Richter sind nebenamtlich tätig. Der jeweilige Präsident ist Militäroffizier, während die Richter - zwei Offiziere sowie zwei Unteroffiziere, Gefreite oder Soldaten - der jeweiligen Truppe entstammen.
Universal-Lexikon. 2012.